In der Mitgliederversammlung haben alle Vereinsmitglieder Stimmrecht, die in einer
vorhergehenden Mitgliederversammlung als ordentliches Mitglied bestätigt wurden.
In der Mitgliederversammlung haben alle Vereinsmitglieder Stimmrecht, die in einer
vorhergehenden Mitgliederversammlung als ordentliches Mitglied bestätigt wurden.